Die Gründung einer Stiftung

Voraussetzungen zur Stiftungsgründung.

Erfahren Sie hier mehr über die Rahmenbedingungen.

Ihre Idee in die Tat umsetzen

Grundlegende Voraussetzungen
Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung erfüllt sein müssen. Es sind nicht viele rechtliche Bedingungen und Regeln, die zu befolgen sind, um Ihre Stiftungsidee in die Tat umzusetzen.

Ihr guter Wille als Fundament
Als eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Stiftungsgründung gilt: Stifter kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit nach dem Gesetz voll geschäftsfähig ist. Darüber hinaus kann sich auch jede juristische Person – zum Beispiel ein rechtsfähiger Verein – als Stifter betätigen.

Wichtigstes Fundament beim Errichten einer Stiftung ist, dass Sie als Stifter Ihren Willen zur Gründung einer Stiftung zum Ausdruck bringen. Dies erfolgt in Form des sogenannten Stiftungsgeschäfts. In diesem erklären Sie als potenzieller Stifter Ihre Absicht, eine Stiftung ins Leben zu rufen. Dabei verpflichten Sie sich, ein im Stiftungsgeschäft genau definiertes Vermögen auf die zukünftige Stiftung zu übertragen. Für Sie als Stifter heißt das, dass Sie sich endgültig von diesem Teil Ihres Vermögens trennen. Damit sind die wichtigsten Voraussetzungen zur Gründung einer Stiftung definiert.

Die Satzung

Die Stiftungssatzung – das Herz Ihrer Stiftung
In der Satzung des Stiftungsgeschäfts entwerfen Sie das rechtliche Gerüst für Ihre Stiftung. Sie legen fest, was der von Ihnen gewünschte Stiftungszweck ist und welche Stiftungsorgane für Ihre Stiftung tätig werden sollen. Danach erfolgt die staatliche Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsbehörde: In der Hansestadt erfolgt sie durch die Behörde für Justiz und Gleichstellung Hamburg. Die Behörde prüft, ob die Satzung dem Stiftungsrecht entspricht und ob die Arbeit der Stiftung die Vorgaben der Satzung erfüllt. Ist dies der Fall, erlangt Ihre Stiftung durch die staatliche Anerkennung des Stiftungsgeschäfts den Status einer juristischen Person und damit Rechtsfähigkeit. Dann folgt der zweite Schritt: der Gang zum Finanzamt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit Ihrer Stiftung. Danach können Sie Ihrer Stiftung das Stiftungsvermögen zukommen lassen – alle Voraussetzungen zur Stiftungsgründung sind nun vollends erfüllt, die Stiftung kann ihr Stiftungsgeschäft aufnehmen.

Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung? Wir stehen Ihnen gern Rede und Antwort.