Beiräte, Destinatäre und Co

Alles Wichtige zur Familienstiftung.

Wie Familienmitglieder von der Errichtung einer Familienstiftung profitieren können.

Die Stiftung Ihrer Wahl

Zukunft mit Sicherheit gestalten
Sie wollen Ihr Vermögen nicht durch Vererben aufteilen, aber dennoch Ihre Familie über den Tag hinaus wirtschaftlich absichern? Dann ist die Familienstiftung die Stiftung Ihrer Wahl. Sie ermöglicht es Ihnen, Erbgänge zu vermeiden, Vermögen zu sichern und Ihre Lieben wirtschaftlich zu unterstützen.

Von Beiräten und Destinatären
Wenn nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen weiterhin geschlossen dem Wohl Ihrer Familie dienen soll, ist die Familienstiftung die adäquate Lösung. Sie sorgt für konstruktive Kontinuität, indem sie die Verteilung des Vermögens so umschichtet, dass der Kern des Vermögens erhalten bleibt. Dabei verlieren die Familienmitglieder zunächst ihre Verfügungs-, Stimm- und Kontrollrechte auf das Nachlassvermögen – diese werden zusammen mit dem Vermögen an Stiftungsorgane wie den Beirat oder Stiftungsvorstand übertragen. Stattdessen werden Ihre Familienmitglieder zu sogenannten Destinatären, die – meistens jährlich – in den Genuss einer Ausschüttung aus dem Vermögen kommen.

Es wird zwischen zwei Arten der Begünstigung unterschieden: einer sogenannten voraussetzungslosen Begünstigung, bei der allen Destinatären eine vorher festgelegte Summe als Unterhaltsstiftung gewährt wird, und einer Begünstigung, bei der nur bestimmte Destinatäre begünstigt werden. Gründe hierfür können die Finanzierung einer Ausbildung oder eine Bedürftigkeit sein.

Kleine oder große Lösung

Familienstiftungen als kleine und große Lösung
Sie können eine kleine Familienstiftung gründen, die nur wenige Destinatäre begünstigt – theoretisch sind aber auch große Lösungen möglich, etwa eine Mehrheitsbeteiligung an einem Unternehmen: Es gibt Familienstiftungen, die bereits mehr als ein Jahrhundert überdauert haben und über 1.000 Destinatäre begünstigen. Derzeit existieren bundesweit zwischen 500 und 700 Familienstiftungen, sie haben an der Gesamtanzahl der Stiftungen einen Anteil zwischen 3 und 5 %.

Eine Familienstiftung stellt keine eigene Rechtsform dar, sondern gehört zu den rechtsfähigen Stiftungen des Privatrechts. Sie wird normal besteuert und unterliegt außerdem der Erbersatzsteuer, bei der das Gesamtvermögen der Stiftung alle 30 Jahre besteuert wird. Das unterscheidet sie von den steuerbegünstigten Stiftungsarten, etwa den gemeinnützigen Stiftungen. Außerdem unterliegt eine Familienstiftung der staatlichen Anerkennung.

Eine Familienstiftung gründen: Worauf ist zu achten?
Bevor Sie eine Familienstiftung errichten, sollten bei der Formulierung der Stiftungssatzung einige wichtige Punkte geklärt werden. Dazu gehört unter anderem die Frage, wie hoch das Vermögen der Stiftung ist, welche Personen als Destinatäre begünstigt werden sollen und in welcher Höhe und in welchen Zeiträumen die Begünstigung erfolgt. Es muss auch definiert sein, in welchem Ausmaß Familienmitglieder oder Dritte Einfluss auf die Stiftungsorgane haben können. Auch steuerliche Fragen müssen geklärt werden. Eine professionelle Beratung bei der Errichtung einer Familienstiftung stellt sicher, dass Ihre Fragen umfassend geklärt werden können – sprechen Sie uns einfach an.