Selbstständige Stiftungen

Eine selbstständige Stiftung errichten.

Die Stiftung für alle, die aktiv mitgestalten.

Eigene Projekte entwickeln

Selbst aktiv mitgestalten
Wenn Sie an der Umsetzung des Stiftungszwecks aktiv teilnehmen und dabei eigene Projekte entwickeln wollen, ist eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts die richtige Wahl. Mit dieser Rechtsform können sie einen Teil Ihres Vermögens dauerhaft anlegen und Projekte unterstützen, die Ihrem Stiftungszweck entsprechen.

Rechtsfähiges Konstrukt
Im Gegensatz zu einer unselbstständigen Treuhandstiftung ist eine selbstständige Stiftung ein rechtfähiges Konstrukt. Damit ist sie eine eigene Rechtsperson, die eigenes, von Ihnen als Stifter überlassenes Vermögen besitzt. Als solche erhält eine selbstständige Stiftung Rechte, hat aber auch Pflichten zu erfüllen. Sie kann dabei einen gemeinnützigen Stiftungszweck erfüllen, was aber keine Bedingung ist. Errichtet wird eine rechtsfähige selbstständige Stiftung wie andere Stiftungen auch durch das Stiftungsgeschäft, das die Stiftungssatzung sowie die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde beinhaltet. Die Behörde überprüft bei einer selbstständigen Stiftung als neutrale Instanz über die Anerkennung hinaus laufend die Einhaltung des Stiftungszweckes. Außerdem wirkt sie bei etwaigen Satzungsänderungen oder der Auflösung der selbstständigen Stiftung aktiv mit.

Verwaltung

Verwaltung durch den Vorstand
Eine selbstständige Stiftung hat einen Vorstand, der aus mehreren Mitgliedern besteht. Der Vorstand wird durch Sie als Stifter bestimmt und verwaltet den Regelungen der Stiftungssatzung entsprechend das Stiftungskapital. Die Mitglieder des Vorstands vertreten die Stiftung gemäß § 86 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und haften bei Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Die Rahmenbedingungen beim Stiftungskapital
Je nach Bundesland und Stiftungsbehörde ist zur Errichtung einer selbstständigen Stiftung ein Mindestkapital von 25.000 bis 50.000 Euro notwendig. Um jedoch den Stiftungszweck bei einer selbstständigen Stiftung nachhaltig zu finanzieren und die Rentabilität zu sichern, ist in der Regel ein größeres Stiftungsvermögen ab 500.000 Euro aufwärts erforderlich.