Steuerrecht

Stiften & Steuern sparen.

Eine Information der Haspa Hamburg Stiftung.

Mit einer Stiftung Steuern sparen

Die steuerlichen Rahmenbedingungen auf einen Blick
Wenn Sie eine Stiftung ins Leben rufen wollen, kann neben der positiven Wirkung des sozialen Engagements auch die Frage nach steuerlichen Vergünstigungen von Interesse sein. Hier können Sie sich einen ersten Überblick über das Themenfeld "Stiftung gründen – Steuern sparen" verschaffen.

Sonderausgaben geltend machen
Beim Thema Stiftung und Steuern kommen Sonderausgaben zum Tragen. Für Sie als Stifter einer gemeinnützigen Stiftung hat das Steuerrecht folgende Regelungen vorgesehen:

Zuwendungen in den zu erhaltenden Grundstock einer gemeinnützigen Stiftung können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000,00 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem Spendenabzug möglich. Ehepaare können mit einer Stiftung doppelt Steuern sparen: Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Betrag auf 2.000.000,00 Euro. Soweit der Zuwendende die Beträge innerhalb des Zehnjahreszeitraums nicht abziehen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über. Diese erhöhte Abzugsmöglichkeit gilt nicht bei Verbrauchsstiftungen.

Allgemeiner Spendenabzug
Bei einer Spende handelt es sich um eine Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung, die diese zeitnah für ihre Zwecke auszugeben hat. Spenden können bis zu einem Anteil von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders als Sonderausgaben abgezogen werden. Zuwendungen, die sich im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigen lassen, können entsprechend in den folgenden Jahren abgezogen werden .

Hinweis: Die oben dargestellten steuerlichen Hinweise beziehen sich nur auf Zuwendungen von natürlichen Personen. Wollen Sie für Ihr Unternehmen eine Stiftung errichten, hängen die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Wir informieren Sie gerne.

Bitte beachten Sie, dass diese Information der Haspa Hamburg Stiftung keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater ersetzen kann.

Für weitere Informationen sind wir gern für Sie da. Sprechen Sie mit uns – Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.