Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Natur

Willy Harmsen Stiftung

Die Willy Harmsen Stiftung fördert die Rettung aus Lebensgefahr, die Wissenschaft und Forschung, die Volksbildung, die Kunst und Kultur, den Tierschutz, die Tierzucht, die Landschaftspflege und den Sport. Im Dezember 2007 gründete Willy Harmsen die Willy Harmsen Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Seit ihrer Errichtung hat die Willy Harmsen Stiftung schon mehrfach an gemeinnützige Organisationen gespendet, wie die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, den Bundesverband Rettungshunde - Rettungshundestaffel Hamburg und Harburg e. V., die Hamburger Krebsgesellschaft e. V. sowie die Stiftung Tierpark Hagenbeck. Möchten Sie die Willy Harmsen Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Weitere interessante Informationen über die Willy Harmsen Stiftung finden Sie hier.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2007
Stifter
Willy Harmsen
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Willy Harmsen Stiftung zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Willy Harmsen Stiftung QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Willy Harmsen Stiftung
IBAN
DE08 2005 0550 1280 2842 64
Verwendungszweck
Spende für die Willy Harmsen Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
Sie möchten noch mehr erfahren?