Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Natur

Angelina Meinecke Stiftung

Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, sie haben Bedürfnisse wie wir: schmerzfrei, angstfrei und gemäß ihrer Art und ihren Eigenheiten zu leben. In der sogenannten Nutztierhaltung, in Laboren und Ställen z.B fügen wir ihnen jedoch unermessliches Leid zu; öfter aus Gedankenlosigkeit als aus fehlender Empathie mißachten wir ihre Rechte. Im Angesicht des Leids dieser namenlosen Tiere soll mit dieser Stiftung dazu beigetragen werden, ein deutliches Umdenken bezüglich unseres Umgangs mit diesen Tieren als unseren Mitgeschöpfen zu bewirken. Die Angelina Meinecke Stiftung fördert Einrichtungen und Projekte, die sich für die Beendigung gewaltsamer Nutzung von Tieren einsetzen, und die dauerhaft die Lebensbedingungen von Tieren verbessern und in der Öffentlichkeit für einen respektvolleren und bewußteren Umgang mit den Tieren werben. Sie engagiert sich für die Aufklärung über das Tierleid, das unser tägliches Handeln verursacht und möchte Alternativen befördern. Des Weiteren soll das Zusammenleben von Mensch und Tier, die Abschaffung von Tierversuchen und die Förderung tierfreier Forschungsmethoden begünstigt werden. Primärziel ist die Verbesserung der Lage für die Tiere, die Beendigung deren Ausbeutung und ein größeres Verständnis ihrer Bedürfnisse, ihrer Habitate sowie unserer Beziehung zu ihnen. Sekundärziel ist eine fortwährende Vernetzung durch Verbindung von wissenschaftlicher Forschung, Philosophie, Kunst, und Aktivismus, um die gewonnenen aktuellen Erkenntnisse zum Zusammenleben von Mensch und Tier in die Öffentlichkeit zu tragen, so z.B. durch Fortbildungen, Symposien, Ausstellungen und weitere Veranstaltungsformate. Es sollen interdisziplinär Kräfte gebündelt werden und die Zusammenarbeit der einzelnen Akteure gestärkt werden. Ziel der Stiftung ist somit die Unterstützung und Förderung von als gemeinnützig anerkannten Organisationen, die die o.a. Ziele verfolgen. Gefördert werden sollen Initiativen, die das Bewusstsein des Menschen für seine Verantwortung gegenüber Tieren schärfen, sowie solche Initiativen, die sich hierbei im Bereich von vorrangig Tierrecht und Tierethik, aber auch Tierschutz einsetzen. Dabei geht es sowohl um Hilfe im akuten Fall als auch um langfristige Strategien. Aus den Erträgen sollen insbesondere Projekte z. B. folgender Organisationen gefördert werden: Ärzte gegen Tierversuche e.V. Animal Rights Watch e.V. Animal Equality Germany e.V. Deutsches Tierschutzbüro e.V. Bastet Stiftung e.V. Albert-Schweitzer-Stiftung e.V. Möchten Sie die Angelina Meinecke Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2023
Stifter
Dr. Angela-Birgit Maaß
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Angelina Meinecke Stiftung zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Angelina Meinecke Stiftung QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Angelina Meinecke Stiftung
IBAN
DE26 2005 0550 1504 6083 71
Verwendungszweck
Spende für die Angelina Meinecke Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
Sie möchten noch mehr erfahren?