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Natur

Annemarie Rudolph Stiftungsfonds zugunsten Tierpark Hagenbeck

Der Annemarie Rudolph Stiftungsfonds zugunsten Tierpark Hagenbeck unterstützt die Stiftung Hagenbeck. Im März 2012 gründete Annemarie Rudolph den Stiftungsfonds unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Möchten Sie den Annemarie Rudolph Stiftungsfonds zugunsten Tierpark Hagenbeck unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2012
Stifter
Annemarie Rudolph
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Annemarie Rudolph Stiftungsfonds zugunsten Tierpark Hagenbeck zu verwirklichen.

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In drei Schritten gespendet:

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  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE75 2005 0550 1002 1201 35
Verwendungszweck
Spende für die Annemarie Rudolph Stiftungsfonds zugunsten Tierpark Hagenbeck

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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