Steuervorteile
Wenn Sie eine Stiftung gründen, profitieren Sie nicht nur von gesellschaftlicher Wirkung, sondern auch von klar definierten steuerlichen Vergünstigungen.
Sonderausgaben für Grundstock-Zuwendungen
- Höchstbetrag: Sie können Zuwendungen, die in das Stiftungskapital (den Grundstock) fließen, innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums bis zu 1 Million Euro pro Person als Sonderausgaben geltend machen.
- Ehepaare: Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 2 Millionen Euro.
- Verbrauchsstiftungen: Diese Sonderausgaben-Möglichkeit gilt nicht für Verbrauchsstiftungen, da dort das Kapital selbst verbraucht wird.
- Vortrag: Können Sie den vollen Betrag im jeweiligen Jahr nicht nutzen, bleibt der nicht genutzte Teil unbegrenzt im allgemeinen Spendenvortrag und kann in späteren Jahren abgezogen werden.
Allgemeiner Spendenabzug
- Prozentualer Höchstwert: Spenden (Geld- oder Sachzuwendungen) können bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden.
- Zusammenveranlagte Ehepaare: Der Höchstwert steigt hier auf 40 % der gemeinsamen Einkünfte.
- Verlustvortrag: Nicht im Entstehungsjahr berücksichtigte Spenden können ebenfalls in die Folgejahre vorgetragen werden.
Wichtige Hinweise
- Die genannten Höchstbeträge gelten pro Spender und pro 10-Jahres-Zeitraum.
- Die steuerliche Wirksamkeit hängt von Ihrer individuellen Einkommenssituation ab.
- Die Haspa Hamburg Stiftung gibt keine steuerliche Beratung. Wir empfehlen, die konkrete Auswirkung mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.
Damit erhalten Sie sowohl einen nachhaltigen gesellschaftlichen Beitrag als auch eine attraktive steuerliche Entlastung – ein starkes Fundament für Ihre Stiftungsvision.