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Stiftung gründen

Stiftungsarten

Die passende Stiftungsart hängt von Ihrem Ziel, Ihrem Vermögen und Ihrem gewünschten Engagement ab. Hier finden Sie die wichtigsten Formen im Überblick.

Die meisten Stiftungen werden privatrechtlich errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken. Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital; das Vermögen muss jedoch ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Auch ohne großes Vermögen und Verwaltungsaufwand können Sie dank der Haspa Hamburg Stiftung eine Stiftung gründen – sei es als Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds.

Für die Errichtung und laufende Verwaltung von Stiftungen unter unserem Dach erheben wir keine Gebühren. Lediglich die Kosten der Vermögensanlage sowie die Kosten Dritter geben wir an die Stiftungen weiter.

Wählen Sie die Stiftungsart, die zu Ihrem Engagement und Ihren Ressourcen passt – wir begleiten Sie dabei, die passende Form zu finden und die Gründung unkompliziert umzusetzen.

Treuhandstiftung

  • Eine Treuhandstiftung ist gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ausgerichtet und wird von uns treuhänderisch verwaltet, sodass Sie wenig Eigenaufwand haben. Ihre Errichtung ist unkompliziert, die staatliche Anerkennung und Aufsicht entfallen.
  • Ihre Treuhandstiftung entsteht durch einen Vertrag zwischen Ihnen und uns oder durch Ihre testamentarische Verfügung. Sie übertragen das Stiftungsvermögen an uns als Treuhänderin, wir verwalten es getrennt vom übrigen Vermögen und setzen Ihre Wünsche um.
  • Ihre Treuhandstiftung erhält eine eigene Satzung sowie einen eigenen Stiftungsvorstand. Sie bestimmen die Förderzwecke sowie den Namen Ihrer Stiftung selbst.

Stiftungsfonds

  • Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich um eine besondere Form der Zustiftung: Sie stiften zweckgebunden in die Haspa Hamburg Stiftung zu.
  • Sie errichten einen Stiftungsfonds mit selbst gewähltem Namen entweder als Zuwendung zu Lebzeiten oder durch eine testamentarische Verfügung. Der zugestiftete Betrag fließt ins Grundstockvermögen der Haspa Hamburg Stiftung.
  • Der Stiftungsfonds ist für alle interessant, die unkompliziert, nachhaltig und ohne eigenen Verwaltungsaufwand Gutes tun möchten.

Verbrauchsstiftung

Grundsätzlich ist eine Stiftung für die Ewigkeit ausgelegt – allerdings gibt es für Stifter, die nicht so viel Kapital einbringen oder ein fest umrissenes Projekt fördern wollen, die Möglichkeit der Verbrauchsstiftung.

  • Sie wird für einen vorab definierten Zeitraum (mindestens 10 Jahre) errichtet, in dem das gestiftete Vermögen für einen bestimmten Stiftungszweck aufgebraucht werden soll.
  • Eine Verbrauchsstiftung kann als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung errichtet werden.

Selbstständige Stiftung

Wenn Sie aktiv an der Umsetzung Ihrer Vision mitwirken möchten, bietet sich eine selbstständige Stiftung an, die als eigenständige juristische Person eigene Projekte planen und steuern kann. Sie wird durch ein Stiftungsgeschäft, eine Satzung und die Anerkennung der zuständigen Stiftungsbehörde gegründet.

Gemeinnützige Stiftungen

Eine gemeinnützige Stiftung dient mit ihren Zwecken selbstlos der Allgemeinheit – etwa im Bereich Bildung, Kultur, Umwelt oder soziale Hilfe. Sie verfolgt steuerbegünstigte Ziele im Sinne der Abgabenordnung.

Familienstiftung

Bei einer Familienstiftung kommen deren Erträge einer bestimmten Familie zugute. Sie dient meist der langfristigen Vermögenssicherung, der Unternehmensnachfolge oder der Versorgung von Familienmitgliedern. Anders als gemeinnützige Stiftungen ist sie privatnützig.

Unternehmensstiftung

Eine Unternehmensstiftung besitzt oder kontrolliert ganz oder überwiegend ein Unternehmen und dient häufig dazu, die langfristige Stabilität und Unabhängigkeit eines Unternehmens zu sichern und eine Nachfolge ohne Verkauf oder Zerschlagung zu ermöglichen.