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Humanitär / Sozial

Werner und Annemarie Becker Stiftungsfonds zur Förderung von krebserkrankten Kindern

Im März 2013 errichteten Werner und Annemarie Becker ihren Stiftungsfonds unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung, geleitet von folgenden Gedanken: Für betroffene Kinder und Eltern ist die Diagnose Krebs zunächst ein unfassbarer Schicksalsschlag. Angst und Hilflosigkeit müssen überwunden werden; die Familie muss lernen, mit einer neuen Situation umzugehen. Dank verbesserter Behandlungsmöglichkeiten können heute etwa 80% der erkrankten Kinder geheilt werden. Ziel ist es, die Kinder und ihre Familien in dieser Zeit durch eine optimale Patientenversorgung zu unterstützen, soziale Hilfen für die betroffenen Familien zu leisten und die wissenschaftliche Forschung voranzutreiben – sowohl in der Klinik als auch zu Hause. Hierfür soll die Fördergemeinschaft Kinderkrebs-Zentrum Hamburg e.V. unterstützt werden. Möchten Sie den Werner und Annemarie Becker Stiftungsfonds zur Förderung von krebserkrankten Kindern unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2013
Stifter
Werner Becker und Annemarie Becker
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Werner und Annemarie Becker Stiftungsfonds zur Förderung von krebserkrankten Kindern zu verwirklichen.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE05 2005 0550 1002 1520 47
Verwendungszweck
Spende für die Werner und Annemarie Becker Stiftungsfonds zur Förderung von krebserkrankten Kindern

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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