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Natur

Stiftungsfonds "Umweltschutz und Chancengleichheit"

Mit diesem Stiftungsfonds möchten wir sowohl den Natur- und Umweltschutz als auch die Chancengleichheit von Frauen und Mädchen fördern.

Für den Bereich Natur- und Umweltschutz setzen wir folgende Ziele:

  • Sicherung von Land- und Naturflächen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität;
  • Flächenerwerb für den Naturschutz und die Erhaltung bestehender Naturschutzgebiete; Förderung von Naturschutzprojekten, bei deren Realisierung Kinder und Jugendliche mitwirken;
  • die nachfolgend genannten Organisationen sollen generell und projektbezogen unterstützt werden: BUND e.V., NABU e.V., Botanischer Verein zu Hamburg e.V., Neuntöter e.V.

Für den Bereich Chancengleichheit von Frauen und Mädchen setzen wir folgende Ziele:

  • Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Perspektiven von Frauen und Mädchen aus benachteiligten Gruppen; - Förderung von Initiativen, die Mädchen für MINT-Themen und Berufe begeistern;
  • Förderung von Initiativen, die Opfern häuslicher Gewalt darin unterstützen, finanziell unabhängig zu werden und ein selbstbestimmtes Leben zu führen;
  • Unterstützung von Frauenhäusern und anderen Einrichtungen, die Opfern häuslicher Gewalt Schutz bieten.
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Gründungsjahr
2026
Stifter
Dr. Helmut Rudolf Preisinger und Rosemary Coutts Mc Laren
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftungsfonds "Umweltschutz und Chancengleichheit" zu verwirklichen.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE87 2005 0550 1507 4983 58
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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