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Regional

Stiftungsfonds St. Georg - von Bürgern für Bürger

Hilfe für Bürger, Senioren & Familien

Ziel des Stiftungsfonds St. Georg - von Bürgern für Bürger ist die Unterstützung der Bürger von St. Georg. Im Juni 2006 gründete die Interessengemeinschaft Steindamm e.V. den Stiftungsfonds St. Georg - von Bürgern für Bürger unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Der Stiftungsfonds wird sich für Bürger, die in St.

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Gründungsjahr
2006
Stifter
Interessengemeinschaft Steindamm e.V.
Stiftungsform
Stiftungsfonds
Stiftungsseite

Georg leben, einsetzen. Der Focus ist auf bedürftige alte Menschen, bedürftige Familien mit Kindern und bedürftige Künstler gerichtet, die Schutz und Zuwendung der Allgemeinheit benötigen. Die Stifter wollen mit dieser Einrichtung den Menschen zum Mittelpunkt erheben. Es können einzelne Menschen oder auch zweckgebundene Projekte unterstützt werden.

St. Georg ist einer der lebendigsten Stadtteile Hamburgs. Das, was diesen Stadtteil besonders prägt, ist die Bevölkerungsstruktur mit ihrem bunten Mix aus allen Schichten und vielen Kulturen. Diese Strukturen zu erhalten und zu fördern, sich gleichermaßen für sozial Schwache und für Künstler einzusetzen, ist das Ziel der ersten Hamburger Stadtteil-Stiftung, des „Stiftungsfonds St. Georg – von Bürgern für Bürger“. Ideengeber war Quartiersmanager Wolfgang Schüler.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE54 2005 0550 1280 1836 23
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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