Erika und Ilse Töllke Stiftung
Erika und Ilse Töllke Stiftung – Engagement für Schnelsen und Krebsforschung
Die Stiftung fördert ein breites Spektrum gemeinnütziger Zwecke, darunter:
Jugend- und Altenhilfe
Wissenschaft und Forschung
Erziehung, Volks- und Berufsbildung inklusive Studentenhilfe
Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung
Kunst und Kultur, Sport
Natur-, Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutz
Öffentliche Gesundheitspflege, mildtätige und kirchliche Zwecke
Möchten Sie die Erika und Ilse Töllke Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen.
Weitere Informationen und aktuelle Projekte der Stiftung finden Sie hier oder per QR-Code.
Da die Familie Töllke seit 1921 in Schnelsen lebt, werden die Stiftungserträge vorrangig für Projekte eingesetzt, die das lokale Gemeinwohl in Schnelsen stärken. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung gezielt die Krebsforschung und Krebsnachsorge.
Bereits unterstützt wurden unter anderem:
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schnelsen e. V.
Schulverein Anna-Susanna-Stieg e. V.
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schnelsen
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- Empfänger
- Erika und Ilse Töllke Stiftung
- IBAN
- DE91 2005 0550 1280 2106 99
- Verwendungszweck
- Spende für die Erika und Ilse Töllke Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.