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Senioren

Stiftung Gabriele und Karl-Ernst Bröcker für Christliche Hospiz- und Palliativnetzwerke

Der Stiftungsfonds Stiftung Gabriele und Karl-Ernst Bröcker für Christliche Hospiz- und Palliativnetzwerke unterstützt im Hospizbereich. Im Dezember 2008 gründeten die Eheleute Gabriele und Karl-Ernst Bröcker den Stiftungsfonds Stiftung Gabriele und Karl-Ernst Bröcker für Christliche Hospiz- und Palliativnetzwerke unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Seit seiner Gründung konnte der Stiftungsfonds Stiftung Gabriele und Karl-Ernst Bröcker für Christliche Hospiz- und Palliativnetzwerke bereits mehrmals die Vier Freunde Christliches Hospiz- und Palliativnetzwerk gGmbH und die Stiftung Freie evangelische Gemeinde Norddeutschland "ELIM Hospizdienst" unterstützen. Möchten Sie den Stiftungsfonds Stiftung Gabriele und Karl-Ernst Bröcker für Christliche Hospiz- und Palliativnetzwerke unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Weitere interessante Informationen über den Stiftungsfonds Stiftung Gabriele und Karl-Ernst Bröcker für Christliche Hospiz- und Palliativnetzwerke finden Sie hier.

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Gründungsjahr
2008
Stifter
Karl-Ernst Bröcker und Gabriele Bröcker
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftung Gabriele und Karl-Ernst Bröcker für Christliche Hospiz- und Palliativnetzwerke zu verwirklichen.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
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DE14 2005 0550 1280 3137 41
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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