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Senioren

Andreas Ellermann Stiftung

Unterstützung für Personen, die auf Hilfe angewiesen sind

Die Andreas Ellermann Stiftung möchte Menschen helfen, die in Not geraten sind. "Wer im Rundfunk und Fernsehen sowie auf der Bühne so viele erfolgreiche Einsätze hatte und auf der Sonnenseite des Lebens steht, sollte etwas zurückgeben. Den Menschen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen und in Not geraten sind, möchte ich durch meine Stiftung helfen." Zitat Andreas Ellermann Aus dieser Motovation heraus gründete Andreas Ellermann im März 2014 die Andreas Ellermann Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung.

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Gründungsjahr
2014
Stifter
Andreas Ellermann
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungsseite

Mit seiner Stiftung unterstützt Herr Ellermann Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich Not leiden. Weitere interessante Informationen über die Andreas Ellermann Stiftung finden Sie hier.

Möchten Sie die Andreas Ellermann Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Empfänger
Andreas Ellermann Stiftung
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DE38 2005 0550 1002 1838 51
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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