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Humanitär / Sozial

Stiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedenskirche Hamburg-Jenfeld

Die Stiftung wurde im Jahr 2022 gegründet. Die Motivation zur Gründung der Treuhandstiftung und das Ziel der Stiftung beschreibt der Stifter wie folgt: "Ich gründe diese Stiftung um eine langfristige Förderung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedenskirche Hamburg-Jenfeld zu gewährleisten. Die Erträge dieser Stiftung sollen an die Ev.- Luth. Friedenskirche Hamburg-Jenfeld ausgeschüttet werden. Insbesondere sollen die folgenden Bereiche unterstützt werden: Gebäudeerhaltung, hilfsbedürftige Personen, missionarische Aktionen und Mitarbeiter:innen (Personal)." Möchten auch Sie die Stiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedenskirche Hamburg-Jenfeld unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2022
Stifter
Dr. Reinhard Steffen
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedenskirche Hamburg-Jenfeld zu verwirklichen.

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Empfänger
Stiftung für die Ev.-luth. Kirchengemeinde
IBAN
DE67 2005 0550 1503 0584 46
Verwendungszweck
Spende für die Stiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedenskirche Hamburg-Jenfeld

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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