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Regional

Stiftung Bürger-Engagement in Hamburgs Quartieren - Sigrid und Klaus-D. Curth

Die Stiftung verfolgt als Ziel die Förderung von zivilgesellschaftlichen Engagements im Großraum Hamburg, vorzugsweise in benachteiligten Quartieren der Vorstädte und zwar für Initiativen, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, die gemeinnützig aktiv sind. Der Schwerpunkt der zu fördernden Projekte soll folgende Inhalte haben: Möchten Sie die Stiftung Bürger-Engagement in Hamburgs Quartieren – Sigrid und Klaus-D. Curth unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2019
Stifter
Dr. Klaus-Dieter Curth und Dr. Sigrid Curth
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftung Bürger-Engagement in Hamburgs Quartieren - Sigrid und Klaus-D. Curth zu verwirklichen.

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Empfänger
Stiftung Bürger-Engagement Curth
IBAN
DE95 2005 0550 1500 7224 73
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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