Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Humanitär / Sozial

Sigrid Baumann-Tornow Stiftung

Im Dezember 2021 errichtete Sigrid Baumann-Tornow die Sigrid Baumann-Tornow Stiftung. Die Stiftung hat den Zweck, dauerhaft und nachhaltig die Bereiche Bildung, Soziales sowie Kunst und Kultur zu fördern. Die Stiftung soll es Menschen ermöglichen, erweiterten Zugang zu Bildung und den damit verbundenen Chancen zu erhalten sowie darüberhinausgehend Bildungs- und Digitalisierungsinnovationen zu schaffen bzw. auszubauen. Die Sigrid Baumann-Tornow Stiftung soll beispielhaft Organisationen wie "Ärzte ohne Grenzen e.V.", "Die Arche Kinderstiftung", "BI Menschenwürde Landkreis Stade oder "Berliner Ringtheater e.V." begünstigen. Sie haben hier die Möglichkeit, die Sigrid Baumann-Tornow Stiftung durch Ihre Spende oder Ihre Zustiftung zu unterstützen.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2021
Stifter
Sigrid Baumann-Tornow
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Sigrid Baumann-Tornow Stiftung zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Sigrid Baumann-Tornow Stiftung QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Sigrid Baumann-Tornow Stiftung
IBAN
DE02 2005 0550 1502 1484 95
Verwendungszweck
Spende für die Sigrid Baumann-Tornow Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
Sie möchten noch mehr erfahren?