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Natur

Rolf und Maria-Elisabeth Hinz Stiftung

Die Rolf und Maria-Elisabeth Hinz Stiftung möchte Menschen und Tieren in Not helfen. Menschen in Ländern, in denen Armut und Krieg herrschen, sollen Hoffnung auf eine bessere Zukunft schöpfen können. Kinder, deren Kindheit bedroht und zerstört wurde, sei es durch Krankheit oder Armut, müssen unbedingt geschützt werden. Die Rolf und Maria-Elisabeth Hinz Stiftung will außerdem dazu beitragen, das oft grausame Schicksal der Tiere zu verbessern. Im Juni 2006 gründete Rolf Hinz die Rolf und Maria-Elisabeth Hinz Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Die Stiftung fördert den Tierschutz, mildtätige Zwecke, die öffentliche Gesundheitspflege und die Jugendhilfe. Seit ihrer Gründung hat die Rolf und Maria-Elisabeth Hinz Stiftung ihre Erträge gemeinnützigen Organisationen gespendet, wie der Deutschen Welthungerhilfe e.V., Ärzte ohne Grenzen e.V., PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V., VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, WEISSER RING e.V., Aktion Deutschland Hilft e.V., Familienhafen e.V. sowie IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH. Möchten Sie die Rolf und Maria-Elisabeth Hinz Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2006
Stifter
Rolf Hinz
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Rolf und Maria-Elisabeth Hinz St
IBAN
DE34 2005 0550 1280 1878 63
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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