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Humanitär / Sozial

Professorin Dr. Uta Krüger Stiftungsfonds

"Als Stifterin sehe ich die zunehmende Altersarmut als eine dringende gesellschaftliche Herausforderung an. Viele ältere Menschen leben in finanzieller Not, was zu sozialer Isolation und einem Verlust an Lebensqualität führt. Es ist mir ein tiefes Anliegen, zur Bekämpfung dieser Ungerechtigkeit beizutragen. Aus diesem Grund habe ich den „Professorin Dr. Uta Krüger Stiftungsfonds“ ins Leben gerufen, um gezielt Mittel bereitzustellen, die an gemeinnützige Organisationen weitergeleitet werden. Diese Organisationen setzen sich aktiv dafür ein, die Lebensbedingungen älterer Menschen zu verbessern und Altersarmut zu bekämpfen. Mit diesem Stiftungsfonds möchte ich sicherstellen, dass Ressourcen dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden, und somit einen nachhaltigen Beitrag zu einer Gesellschaft leisten, in der alle Menschen im Alter würdevoll leben können." Möchten Sie den Professorin Dr. Uta Krüger Stiftungsfonds unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2024
Stifter
Professorin Dr. Uta Krüger
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Empfänger
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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