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Natur

Pfoten & Meer Stiftung

Die Pfoten & Meer Stiftung fördert Einrichtungen und Projekte, bei denen das Wohl der Haus- und Wildtiere sowie der Artenschutz bedrohter Tierarten an oberster Stelle stehen. Die Stiftung will dauerhaft die Lebensbedingungen von Tieren weltweit verbessern und ihren natürlichen Bedürfnissen eine Stimme geben. Ergänzend dazu unterstützt die Pfoten & Meer Stiftung Projekte im Bereich des Natur- und Umweltschutzes mit besonderem Fokus auf den Erhalt und Schutz des einzigartigen Ökosystems der Weltmeere und ihrer Bewohner. Die Idee zur Gründung der Pfoten & Meer Stiftung hatte die Stifterin Stefanie Möhring bei einem Strandspaziergang mit ihrer geliebten Hündin Marie. Im Februar 2019 gründete sie dann ihre Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Das Zusammenleben von Mensch & Tier und eine artgerechte Tierhaltung sollen gefördert werden. Die Stiftung unterstützt insbesondere auch ältere Menschen, die sich aufgrund ihrer finanziellen Situation von ihrem Haustier trennen müssten. Mensch & Tier soll die Möglichkeit gegeben werden gemeinsam ein glückliches Leben miteinander zu führen. Die Tätigkeit der Pfoten & Meer Stiftung ist langfristig angelegt. Hier erfahren Sie mehr über die Pfoten & Meer Stiftung. Möchten Sie die Pfoten & Meer Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2019
Stifter
Stefanie Möhring
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Pfoten & Meer Stiftung
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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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