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Humanitär / Sozial

Paula-Stiftung

Ehrenamtliches Engagement ist für die Stifter eine wichtige Säule des gesellschaftlichen Lebens. So entschlossen sie sich im März 2016 unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung die Paula Stiftung als Treuhandstiftung ins Leben zu rufen. Die Stiftung soll überall da helfen, wo Not und Leid ist. Der Stiftungszweck ist deshalb breit gefächert. Begünstigte soll es unter anderem im Bereich Bildung, Sport und Erziehung, Gesundheitspflege und Forschung, Umwelt und Natur, Kunst und Kultur geben. Neben vielen anderen gemeinnützigen Organisationen wurden bereits der Lebensweg e.V., das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, die Bürgerstiftung Hamburg und der Arbeiter Samariter Bund Hamburg unterstützt. Möchten Sie die Paula Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2016
Stifter
Ulrich Peter und Inge-Lore Wolfinger
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Paula-Stiftung
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DE14 2005 0550 1502 4118 28
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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