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Natur

Naturschutzstiftung Jens-Matthias Knaack

"Von meinen Eltern habe ich die Liebe und den Respekt für die Wunder der Natur gelernt." (Jens-Matthias Knaack) Die Stiftung setzt sich dafür ein, diese einzigartige Vielfalt zu bewahren. Sie unterstützt deutsche Organisationen, Projekte und Initiativen, die sich weltweit für den Schutz, die Erhaltung, die Ausweitung oder die Wiederherstellung von Naturgebieten an Land und im Wasser engagieren. Sie haben die Möglichkeit, die Naturschutzstiftung Jens-Matthias Knaack hier durch eine Spende oder eine Zustiftung zu unterstützen.

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Gründungsjahr
2024
Stifter
Jens-Matthias Knaack
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Naturschutzstiftung Jens-Matthias Knaack
IBAN
DE22 2005 0550 1505 8777 85
Verwendungszweck
Spende für die Naturschutzstiftung Jens-Matthias Knaack

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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