Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Natur

MerGer Stiftung für Tier und Natur

Der Gedanke "Tiere können sich nicht wehren, Tiere brauchen besonderen Schutz, da sie der Willkür der Menschen oft ausgeliefert sind und nicht sprechen können." war es, der dazu führte, dass zwei Damen aus Hamburg im Dezember 2016 unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung die MerGer Stiftung für Tier und Natur gegründet haben. Die Stiftung fördert Tier- und Naturschutzprojekte, die dem Wohl der Tiere dienen. Sie soll dazu beitragen, Schmerz und Leid möglichst vieler Tiere zu lindern. Der gemeinnützige Verein Stubentiger Eiderstedt e.V. sowie die Tiernothilfe Nord e.V. wurden bis jetzt von der MerGer Stiftung unterstützt. Möchten Sie die MerGer Stiftung für Tier und Natur unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2016
Stifter
Meryem Günther
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der MerGer Stiftung für Tier und Natur zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an MerGer Stiftung für Tier und Natur QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
MerGer Stiftung für Tier und Natur
IBAN
DE43 2005 0550 1002 2637 86
Verwendungszweck
Spende für die MerGer Stiftung für Tier und Natur

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
Sie möchten noch mehr erfahren?