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Regional

Marie und Walter Klood Stiftung

Die Marie und Walter Klood Stiftung möchte gemeinnützige Einrichtungen begünstigen, die Bedürftige in Hamburg-Wellingsbüttel unterstützen. Im Dezember 2007 wurde die Marie und Walter Klood Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung errichtet. Die Stiftung fördert die öffentliche Gesundheitspflege, die Jugend- und Altenhilfe, das Wohlfahrtswesen sowie mildtätige Zwecke. Die Marie und Walter Klood Stiftung konnte bereits an gemeinnützige Organisationen wie den Alstertaler Gabentisch e.V., die Tagespflege Wellingsbüttel gGmbH und das Altersheim am Rabenhorst Wellingsbüttel gGmbH ausschütten. Möchten Sie die Marie und Walter Klood Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2007
Stifter
Oliver Meixner
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Marie und Walter Klood Stiftung
IBAN
DE06 2005 0550 1280 2868 22
Verwendungszweck
Spende für die Marie und Walter Klood Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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