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Humanitär / Sozial

Koers und Lanz Stiftungsfonds

Mit der Errichtung der Koers und Lanz Stiftung setzen wir uns für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit ein. Unser Ziel ist die Förderung partnerschaftlicher Kleinprojekte, die Selbsthilfeansätze und solidarische Wirtschaftssysteme stärken. Hierbei sollen insbesondere Mädchen und Frauen gefördert werden mit Blick auf gleiche Rechte, mehr Ressourcen und bessere Repräsentanz. Durch langfristige Unterstützung sollen vor allem folgende Bereiche begünstigt werden. • Nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen • Bildung und Ausbildung • Wasser- und Umweltprojekte • Kleinbäuerliche Produktion, kleinunternehmerische und kulturelle Aktivitäten Sie konzentriert sich auf Mittel- und Lateinamerika, Indien, Nepal, Sri Lanka, Vietnam, Laos, Kambodscha, Myanmar sowie afrikanische Länder südlich der Sahara. Möchten Sie das Engagement der Stifter unterstützen, können Sie hier eine Spende oder Zustiftung in den Koers und Lanz Stiftungsfonds einbringen.

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Gründungsjahr
2025
Stifter
Heinz-Dieter Koers und Ira Lanz
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE60 2005 0550 1506 5445 58
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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