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Humanitär / Sozial

Jutta und Doris Danielsen Stiftungsfonds

Den Jutta und Doris Danielsen Stiftungsfonds hat Frau Doris Danielsen im Gedenken an ihre verstorbene Mutter Jutta im Januar 2024 errichtet. Den beiden Namensgebern liegt besonders am Herzen, mit den Erträgen ihres Stiftungsfonds bestimmte gemeinnützige Organisationen zu unterstützen und zu fördern. Dazu gehören beispielsweise die Hamburger Tafel, die Hamburger Frauenhäuser, der Verein Hände für Kinder, Hinz und Kunzt und die Haspa Musik Stiftung. Der Jutta und Doris Danielsen Stiftungsfonds freut sich auch über Spenden und Zustiftungen für die gemeinnützigen Zwecke – diese können sie hier ganz einfach überweisen.

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Gründungsjahr
2024
Stifter
Doris Danielsen
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Jutta und Doris Danielsen Stiftungsfonds zu verwirklichen.

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In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE15 2005 0550 1504 6919 89
Verwendungszweck
Spende für die Jutta und Doris Danielsen Stiftungsfonds

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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