Jo. und I. Lenz Stiftung
Jo. und I. Lenz Stiftung – Förderung von Familien, Jugend und Lebensqualität in Lichtenberg
Ein besonderer Fokus liegt auf Projekten in der Altstadt von Lichtenberg, darunter:
Bau eines zentral gelegenen Spielplatzes
Aufbau und Förderung von Freizeit- und Jugendzentren
Unterstützung von Angeboten für Kinder und Jugendliche
Die Stiftung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stadtentwicklung, Familienförderung und Jugendarbeit in der Region.
Sie möchten die Zukunft von Kindern und Familien in Lichtenberg aktiv mitgestalten?
Unterstützen Sie die Jo. und I. Lenz Stiftung hier durch eine Spende oder eine Zustiftung und helfen Sie dabei, nachhaltige Projekte für die nächste Generation zu realisieren.
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Ihre Spende hilft, die Ziele der Jo. und I. Lenz Stiftung zu verwirklichen.
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iPhone-Tipp: lange auf den Code tippen → „Zu Fotos hinzufügen". So liegt er in der Foto-App (statt in „Dateien") und lässt sich in der Banking-App per Foto-Überweisung einlesen.
In drei Schritten gespendet:
- QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
- Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
- Überweisung freigeben – fertig.
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- Empfänger
- Jo. und I. Lenz Stiftung
- IBAN
- DE43 2005 0550 1002 2526 31
- Verwendungszweck
- Spende für die Jo. und I. Lenz Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.