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Humanitär / Sozial

Ille Benkmann Stiftungsfonds zugunsten Evangelische Stiftung Alsterdorf

Persönliche Verbundenheit war der Anstoß zur Gründung des Ille Benkmann Stiftungsfonds zugunsten Evangelische Stiftung Alsterdorf.Im Dezember 2007 gründete Ille Benkmann den Ille Benkmann Stiftungsfonds zugunsten Evangelische Stiftung Alsterdorf unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Mit ihrem Stiftungsfonds fördert sie mildtätige Zwecke. Seit seiner Gründung hat der Ille Benkmann Stiftungsfonds seine Erträge schon mehrfach zweckgebunden für den Wohnbereich der geistig Behinderten der Evangelischen Stiftung Alsterdorf gespendet. Möchten Sie den Ille Benkmann Stiftungsfonds zugunsten Evangelische Stiftung Alsterdorf unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Ille Benkmann Stiftungsfonds zugunsten Evangelische Stiftung Alsterdorf zu verwirklichen.

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In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE07 2005 0550 1280 2827 30
Verwendungszweck
Spende für die Ille Benkmann Stiftungsfonds zugunsten Evangelische Stiftung Alsterdorf

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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