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Humanitär / Sozial

Ille Benkmann Stiftungsfonds zugunsten Alsterdorf Assistenz west gGmbH

Ihre tiefe Liebe und Verbundenheit zur Musik war der Anstoß für Ille Benkmann zur Gründung eines Stiftungsfonds unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung zugunsten der Stiftung Elbphilharmonie im Dezember 2007. Elf Jahre unterstützte sie mit den Erträgen ihres Stiftungsfonds die Elbphilharmonie. In der Gewissheit, dass die Elbphilharmonie gut Fuß gefasst hat, entschied sich Ille Benkmann im September 2019 den Begünstigten ihres Stiftungsfonds in die alsterdorf assistenz west gGmbH zu ändern. Dieser fühlt sie sich sehr verbunden, da ihr Sohn dort wohnt und betreut wird. Das Wohnumfeld und die sehr gute Betreuung ermöglichen den Bewohnern eine Lebensqualität, für die die Stifterin sehr dankbar ist. Deswegen sollen die Mittel des Stiftungsfonds in die Unterstützung des Wohnbereiches fließen. Möchten Sie den Ille Benkmann Stiftungsfonds zugunsten alsterdorf assistenz west gGmbH unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Ille Benkmann Stiftungsfonds zugunsten Alsterdorf Assistenz west gGmbH zu verwirklichen.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE07 2005 0550 1280 2827 30
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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