Hugin-Munin Stiftung
Hugin-Munin Stiftung – Vogelschutz und Naturschutz in Hamburg
Die Hugin-Munin Stiftung unterstützt gezielt den Natur- und Tierschutz sowie den Schutz heimischer Vogelarten.
Im Mittelpunkt steht die Förderung des Förderverein Tierartenschutz in Norddeutschland e. V., der den Arbeitskreis an der Vogelschutzwarte Hamburg unterstützt. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Sammlung vogelkundlicher Beobachtungen im Großraum Hamburg, die Dokumentation der ornithologischen Entwicklung der Region, die Mitarbeit an regionalen, nationalen und internationalen Forschungsprogrammen, Bereitstellung wichtiger Grundlagen für die Stadt- und Landschaftsplanung sowie die Unterstützung von Maßnahmen im Natur- und Artenschutz
Sie möchten den Vogelschutz in Hamburg und Norddeutschland aktiv fördern?
Unterstützen Sie die Hugin-Munin Stiftung hier durch eine Spende oder eine Zustiftung und helfen Sie dabei, wertvolle Forschungsarbeit und den Schutz bedrohter Tierarten langfristig zu sichern.
Durch ihre Förderung trägt die Stiftung aktiv dazu bei, die Artenvielfalt zu erhalten, wissenschaftliche Erkenntnisse zu erweitern und fundierte Entscheidungen im Umwelt- und Naturschutz zu ermöglichen.
Seit ihrer Gründung spendet die Hugin-Munin Stiftung ihre Erträge regelmäßig an den Förderverein Tierartenschutz in Norddeutschland e. V.
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- DE45 2005 0550 1280 1776 74
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- Spende für die Hugin-Munin Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.