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Regional

Hinni Jürjens-Stiftung für Duvenstedt

Im Oktober 2020 gründete Hans-Hinrich „Hinni“ Jürjens die Hinni Jürjens-Stiftung für Duvenstedt. Der Hamburger Stadtteil Duvenstedt liegt ihm sehr am Herzen. Seit 1961 ist Hans-Hinrich Jürjens aktiv für die „Vereinigung Duvenstedt e.V.“ tätig. Durch diese enge Bindung ist der Wunsch entstanden, das Gemeinwohl in Duvenstedt nachhaltig zu stärken. Die Stiftung soll die „Vereinigung Duvenstedt e.V.“ unterstützen. Die Hinni Jürjens-Stiftung für Duvenstedt soll sich tatkräftig für die Belange der Einwohner Duvenstedts einsetzen sowie durch zahlreiche kulturelle Aktivitäten den Gemeinschaftssinn und die Heimatverbundenheit stärken. Die Stiftung kann bei Bedarf auch andere gemeinnützige Organisationen in Duvenstedt und in den umliegenden Gemeinden und Stadtteilen fördern. Ihre Unterstützung der Hinni Jürjens-Stiftung für Duvenstedt ist hier durch Spenden oder Zustiftungen möglich.

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Gründungsjahr
2020
Stifter
Hans-Hinrich Jürjens
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Hinni Jürjens-Stiftung für Duvenstedt zu verwirklichen.

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Empfänger
Hinni Jürgens - Stiftung für Duvenstedt
IBAN
DE21 2005 0550 1501 3505 22
Verwendungszweck
Spende für die Hinni Jürjens-Stiftung für Duvenstedt

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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