Hermann Hell Stiftung
Hermann Hell Stiftung – Engagement für Natur-, Umwelt- und Tierschutz in Schleswig-Holstein
Ziel ist die umfassende Förderung von: Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege und Biodiversität, Tierschutz im Einklang mit den Grundsätzen der deutschen Waldgerechtigkeit, Jagdwesen und Wildökologie, Forschung zu Wildtierkrankheiten
Die Stiftung unterstützt insbesondere Projekte im Kreis Pinneberg sowie im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein.
Sie möchten sich aktiv für den Natur- und Umweltschutz in Norddeutschland engagieren?
Unterstützen Sie die Hermann Hell Stiftung durch eine Spende oder Zustiftung und tragen Sie dazu bei, wertvolle Lebensräume, Artenvielfalt und nachhaltige Umweltprojekte langfristig zu sichern.
Seit ihrer Gründung fördert die Hermann Hell Stiftung zahlreiche gemeinnützige Organisationen und Initiativen, darunter:
die Kreisjägerschaft Pinneberg im Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V.
die Gemeinschaft zur Erhaltung von Kulturgut in Tornesch von 1985 e. V.
den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Klein Nordende e. V.
den Betreuungsverein Liether Moor e. V.
Darüber hinaus unterstützt die Stiftung mit einem Teil ihrer Mittel auch die Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein und Hamburg.
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In drei Schritten gespendet:
- QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
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- IBAN
- DE90 2005 0550 1280 1831 69
- Verwendungszweck
- Spende für die Hermann Hell Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.