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Senioren

Henriksen-Stiftung

In der festen Überzeugung, dass sportliche Betätigung auch im hohen Alter sowohl möglich, als auch förderlich für die Gesundheit und die Lebensqualität ist, hat Astrid henriksen diese Treuhandstiftung errichtet. Ziel der Stiftung ist es, gemeinnützige Organisationen finanziell zu unterstützen, die sich für die Förderung sportlicher Aktivitäten älterer Menschen einsetzen. Die Stiftung wird Mittel an gemeinnützige Organisationen weiterleiten, die folgende Zwecke verfolgen: - Die Förderung sportlicher Betätigung bei Personen ab 70 Jahren, insbesondere Menschen mit multiplen gesundheitlichen Einschränkungen, sowie bei Personen ab 80 Jahren. Dies umfasst auch Menschen mit demenziellen Veränderungen. - Die Unterstützung von Vorhaben, die geeignet sind, sportliche Aktivitäten für die genannte Personengruppe zu ermöglichen oder die Effekte solcher Maßnahmen zu erforschen. - Die Förderung von teilstationären und stationären Alteneinrichtungen bei der Einführung und Umsetzung therapeutischer Trainingsprogramme, einschließlich Krafttraining für Senioren. - Die Förderung von Seniorinnen und Senioren bei der aktiven Teilnahme an sportlichen Aktivitäten, wie z. B. therapeutisches Training, Krafttraining und andere sportliche Betätigungen, die unter Anleitung von Physiotherapeuten speziell auf diese Zielgruppe abgestimmt sind. Möchten auch Sie das sportliche Engagement der Stifterin unterstützen, haben Sie hier die Gelegenheit eine Spende oder Zustiftung in die Henriksen-Stiftung zu geben.

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Gründungsjahr
2025
Stifter
Astrid Henriksen
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Henriksen-Stiftung
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DE77 2005 0550 1506 2928 28
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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