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Regional

Helga Wohlers Stiftung

In Angedenken an seine verstorbene Frau hat Jürgen Wohlers die Helga Wohlers Stiftung ins Leben gerufen. Der Herzenswunsch von Helga Wohlers war es, Kinder von der Straße zu holen und in Vereine zu bringen. Zur Realisierung des Wunsches fördert die Helga Wohlers Stiftung das Engagement von verschiedenen Einrichtungen wie Sportvereine und Kirchengemeinden, die ihren örtlichen Schwerpunkt in Jenfeld haben. Möchten Sie die Helga Wohlers Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2019
Stifter
Jürgen Wohlers
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Helga Wohlers Stiftung
IBAN
DE56 2005 0550 1500 2466 14
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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