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Regional

Hase & Igel Stiftung

Hase & Igel Stiftung – Förderung gemeinnütziger Einrichtungen in Buxtehude

Die Hase & Igel Stiftung hat das Ziel, gemeinnützige Einrichtungen in Buxtehude gezielt zu fördern. Die Stiftung wurde im Dezember 2011 von einem Ehepaar aus Buxtehude als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet.

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Gründungsjahr
2011
Stifter
möchten nicht genannt werden
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Stiftung unterstützt insbesondere Projekte und Einrichtungen in den Bereichen:

Rettung aus Lebensgefahr

Öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege

Mildtätigkeit und soziale Hilfe

Da den Stiftern die Stadt Buxtehude besonders am Herzen liegt, richtet sich die Förderung in erster Linie an gemeinnützige Organisationen in der Region.

Möchten Sie die Hase & Igel Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder Zustiftung die nachhaltige Förderung von Rettung aus Lebensgefahr, Gesundheit und Mildtätigkeit in Buxtehude zu ermöglichen.

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Hase & Igel Stiftung zu verwirklichen.

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In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

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Empfänger
Hase & Igel Stiftung
IBAN
DE54 2005 0550 1002 1120 74
Verwendungszweck
Spende für die Hase & Igel Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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