Harders Familien Stiftung
Harders Familien Stiftung – Hilfe für bedürftige Menschen und junge Generationen
Die Harders Familien Stiftung wurde im März 2012 als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet. Ein besonderes Anliegen der Stiftung ist die Förderung junger Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft.
Die Stiftung unterstützt junge Menschen in den Bereichen Ausbildung und Beruf sowie Freizeit und soziale Teilhabe.
Damit leistet die Harders Familien Stiftung einen aktiven Beitrag zur Völkerverständigung, zur Integration und zur Migrationshilfe.
Möchten Sie die Harders Familien Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder eine Zustiftung die Förderung von bedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderung und jungen Menschen nachhaltig zu unterstützen.
Zu den bereits geförderten gemeinnützigen Organisationen zählen unter anderem:
Hamburger Tafel
AWO Stiftung
Schulverein Klosterschule
sowie zahlreiche weitere soziale und gemeinnützige Einrichtungen
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iPhone-Tipp: lange auf den Code tippen → „Zu Fotos hinzufügen". So liegt er in der Foto-App (statt in „Dateien") und lässt sich in der Banking-App per Foto-Überweisung einlesen.
In drei Schritten gespendet:
- QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
- Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
- Überweisung freigeben – fertig.
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- Empfänger
- Harders Familien Stiftung
- IBAN
- DE97 2005 0550 1002 1308 94
- Verwendungszweck
- Spende für die Harders Familien Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.