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Humanitär / Sozial

Hannelore Richter Stiftungsfonds

In dem Bewusstsein der Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft und getragen von dem Wunsch, nachhaltig Gutes zu bewirken, treffe ich diese Entscheidung aus persönlicher Überzeugung und Lebenserfahrung. Es ist mir ein Anliegen, Menschen in herausfordernden Lebenssituationen zu unterstützen, Natur und Umwelt zu schützen sowie Einrichtungen zu fördern, die mit großem Engagement und Menschlichkeit wirken.

Zu Lebzeiten möchte ich einen Beitrag leisten, der über den Moment hinaus Bestand hat und dort hilft, wo Unterstützung, Fürsorge und Schutz besonders gebraucht werden. Dabei ist es mir wichtig, unterschiedliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu berücksichtigen — von sozialer Hilfe und medizinischer Begleitung bis hin zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

Vor diesem Hintergrund errichte ich einen Stiftungsfonds zu Lebzeiten. Die Mittel des Fonds sollen zu gleichen Teilen den Organisationen ASB Landesverband Hamburg e.V., NABU Landesverband Hamburg e.V., Hamburg Leuchtfeuer Hospiz sowie Hamburger Krebsgesellschaft e.V. zugutekomrnen, deren Arbeit ich in besonderer Weise wertschätze und unterstützen möchte.

Möge dieser Stiftungsfonds dazu beitragen, Hilfe, Hoffnung und Schutz zu schenken und zugleich ein Zeichen für Mitmenschlichkeit, Verantwortung und den achtsamen Umgang mit unserer Umwelt setzen.

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Gründungsjahr
2026
Stifter
Hannelore Richter
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE72 2005 0550 1507 7238 62
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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