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Natur

FraJu-Stiftung

FraJu-Stiftung – Förderung von Gesundheit, Tierschutz und Sport

Die FraJu-Stiftung wurde im Mai 2009 gegründet und verfolgt das Ziel, gemeinnützige Projekte in den Bereichen Gesundheit, Medizin, Tierschutz und Sport nachhaltig zu fördern.

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Gründungsjahr
2009
Stifter
Möchte nicht genannt werden
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Stifterin der FraJu-Stiftung, die anonym bleiben möchte, hat sich während ihres beruflichen Werdegangs intensiv mit medizinischen Themen beschäftigt. Ein besonderer Fokus lag dabei auf der Arthrose-Erkrankung sowie auf der Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes.

Darüber hinaus liegen der Stifterin Tiere und die Förderung des Sports sehr am Herzen. Diese thematische Vielfalt bildet die Grundlage der Förderarbeit der FraJu-Stiftung.

Die FraJu-Stiftung unterstützt ausgewählte gemeinnützige Organisationen und Projekte. Ausschüttungen aus den Stiftungserträgen erfolgten bislang unter anderem an:

  • den Verein der Freunde des Tierparks Hagenbeck
  • die Deutsche Arthrose-Hilfe e. V.

Durch diese Förderungen leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung, zur Unterstützung von Menschen mit Arthrose, zum Tierschutz sowie zur Stärkung gemeinnütziger Initiativen.

Sie möchten die Arbeit der FraJu-Stiftung unterstützen?
Mit Ihrer Spende oder Zustiftung helfen Sie dabei, nachhaltige Projekte in den Bereichen Medizin, Arthrose-Forschung, Tierschutz und Sportförderung langfristig zu sichern.

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Ihre Spende hilft, die Ziele der FraJu-Stiftung zu verwirklichen.

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Empfänger
FraJu-Stiftung
IBAN
DE89 2005 0550 1280 3293 66
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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