Familie Wagenmann Stiftung
Familie Wagenmann Stiftung – Förderung von Tier- und Artenschutz sowie Bildung
Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung von Frauen durch Stipendien und Mentorship-Programme, um ihnen den Zugang zu zukünftigen Führungspositionen zu erleichtern. Die finanzielle Mittelvergabe erfolgt über gemeinnützige Organisationen, wobei die Stiftung selbst nicht in den Bewerbungs- oder Vergabeprozess involviert ist.
Möchten Sie die Familie Wagenmann Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so Tier- und Artenschutz, Bildung und Frauenförderung nachhaltig stärken.
Die Familie Wagenmann Stiftung wurde im Dezember 2013 von Anne-Christin Wagenmann errichtet. Stiftungszweck ist die Erhaltung und Rettung von bedrohten Tierarten, primär im südlichen Afrika. Auch ist es mein Wunsch, junge Menschen mittels Aus- und Weiterbildung zu fördern. Darüber hinaus sollen Frauen durch Stipendien und Mentorships gefördert werden, damit sie zukünftige Führungsrollen übernehmen können. Die Stipendienvergabe erfolgt durch die Weiterleitung finanzieller Mittel an gemeinnützige Organisationen. Die Treuhandstiftung ist weder im Bewerbungs- noch Vergabeprozess beteiligt. Wenn auch Sie die Familie Wagenmann Stiftung finanziell unterstützen möchten, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen.
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Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.