Eva und Helmer-Christoph Lehmann Stiftung
Eva und Helmer-Christoph Lehmann Stiftung – Förderung von Wissenschaft, Kultur und Gesundheit
Gemeinsam mit dem Krankheitsbezogenen Kompetenznetz Multiple Sklerose vergibt die Stiftung seit dem 1. Oktober 2012 den Eva und Helmer-Christoph Lehmann-Preis. Der Förderpreis für Nachwuchswissenschaftler im Bereich Multiple Sklerose wird im Zwei-Jahres-Rhythmus vergeben und ist mit 5.000 Euro dotiert.
In den Jahren 2012 bis 2014 unterstützte die Stiftung zudem den Mukoviszidose e. V., insbesondere das Forschungsprojekt „IgY“, das darauf abzielt, die Ansiedlung des gefährlichen Keims Pseudomonas aeruginosa in der Lunge zu verhindern.
Das Handeln der Stiftung ist geprägt von christlicher Überzeugung und staatsbürgerlichem Verantwortungsbewusstsein. Gefördert werden außerdem Völkerverständigung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, kirchliche Zwecke der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege.
Möchten Sie die Eva und Helmer-Christoph Lehmann Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so Forschung, Gesundheit und gesellschaftliches Engagement nachhaltig fördern.
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Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.