Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Natur

Elsbeth Petersen Stiftungsfonds

Elsbeth Petersen hatte in ihrem Testament die Haspa Hamburg Stiftung zur alleinigen Erbin bestimmt. Im September 2017 wurde, nach ihrem Tod und ihrem Wunsch gemäß, der Elsbeth Petersen Stiftungsfonds errichtet. Gemäß letztwilliger Verfügung wird aus den Erträgen des Fonds jährlich die gemeinnützige Stiftung Tierpark Hagenbeck gefördert. Sie können diesen Stiftungsfonds hier durch eine Spende oder Zustiftung unterstützen.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2017
Stifter
Elsbeth Petersen
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Elsbeth Petersen Stiftungsfonds zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Elsbeth Petersen Stiftungsfonds QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE70 2005 0550 1002 2790 14
Verwendungszweck
Spende für die Elsbeth Petersen Stiftungsfonds

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
Sie möchten noch mehr erfahren?