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Humanitär / Sozial

Elfriede Schneider Stiftung

Elfriede Schneider Stiftung – Förderung von Bildung, Jugendhilfe und Forschung

Die Elfriede Schneider Stiftung wurde Anfang 2012 gegründet und setzt sich für die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugendhilfe, Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, einschließlich Studentenhilfe, ein.

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Gründungsjahr
2012
Stifter
Elfriede Schneider
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Ein konkretes Beispiel für das Engagement der Stiftung ist die Unterstützung von steps for children, einem Projekt, das Bildung und Entwicklung junger Menschen fördert.

Möchten Sie die Elfriede Schneider Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und damit Bildungsprojekte, Jugendhilfe und Forschung nachhaltig fördern

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Empfänger
Elfriede Schneider Stiftung
IBAN
DE25 2005 0550 1002 1142 45
Verwendungszweck
Spende für die Elfriede Schneider Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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