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Humanitär / Sozial

Edith und Herbert Sureck Stiftungsfonds

Mit dem „Edith und Herbert Sureck Stiftungsfonds" möchte der Stifter Einrichtungen fördern, die krebskranken Kindern und den sie begleitenden Eltern finanzielle und sonstige Unterstützung zuteilwerden lassen. Sie haben hier die Möglichkeit, das Engagement des Edith und Herbert Sureck Stiftungsfonds mit einer Spende oder Zustiftung zu unterstützen

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Gründungsjahr
2024
Stifter
Herbert Sureck
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Edith und Herbert Sureck Stiftungsfonds zu verwirklichen.

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In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE36 2005 0550 1505 3056 21
Verwendungszweck
Spende für die Edith und Herbert Sureck Stiftungsfonds

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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