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Natur

Dr. Barbara Plath Stiftung für Tier- und Artenschutz

Die Dr. Barbara Plath Stiftung setzt sich für den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren und Kleintieren (Rinder, kleine Wiederkäuer, Hunde, Katzen und kleine Nager) sowie für den Erhalt bzw. die Förderung der Artenvielfalt in der Tierwelt ein. Dr. Barbara Plath ist seit 1992 praktische Tierärztin. 2011 errichtete sie ein neues Praxisgebäude in Trittau, in dem sie als selbständige Tierärztin mit großer Freude und Liebe zu den Tieren tätig ist. Im Dezember 2023 gründete sie unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung ihre Dr. Barbara Plath Stiftung für Tier- und Artenschutz. Aus der Stiftung können sowohl regionale wie auch überregionale Organisationen gefördert werden, regional beispielsweise Tierheime in der Umgebung, die Tierrechtsorganisation Einhorn e.V., Vierbeiner in Not e.V., die AWO Haustierhilfe in Trittau sowie überregional die Tierrettung international e.V., der Freundeskreis die Vergessenen e.V. und die Tierhilfe Lebenswert e.V. (Tierschutz Gieshübel). Die Dr. Barbara Plath Stiftung für Tier- und Artenschutz durch Ihre Spende oder Ihre Zustiftung zu unterstützen, ist ganz einfach hier möglich.

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Gründungsjahr
2023
Stifter
Dr. Barbara Plath
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Dr. Barbara Plath Stiftung für Tier- und Artenschutz
IBAN
DE25 2005 0550 1504 7020 91
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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