Doris Regenhardt Stiftung
Doris Regenhardt Stiftung – Förderung von Jugendhilfe, Völkerverständigung und Mildtätigkeit
Mit der Stiftung unterstützt Jürgen Regenhardt seit ihrer Gründung zahlreiche gemeinnützige Einrichtungen in Hamburg, darunter:
Hamburg Leuchtfeuer gGmbH
Verein für Erste Hilfe e.V.
Hospiz Luise
Möchten Sie die Doris Regenhardt Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und damit die Arbeit für Kinder, Jugendliche und gemeinnützige Projekte nachhaltig fördern.
Jetzt per QR-Code spenden
Ihre Spende hilft, die Ziele der Doris Regenhardt Stiftung zu verwirklichen.
QR-Code speichern
iPhone-Tipp: lange auf den Code tippen → „Zu Fotos hinzufügen". So liegt er in der Foto-App (statt in „Dateien") und lässt sich in der Banking-App per Foto-Überweisung einlesen.
In drei Schritten gespendet:
- QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
- Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
- Überweisung freigeben – fertig.
Lieber manuell überweisen?
- Empfänger
- Doris Regenhardt Stiftung
- IBAN
- DE93 2005 0550 1280 2273 47
- Verwendungszweck
- Spende für die Doris Regenhardt Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.