Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Humanitär / Sozial

Christel und Armin Wizemann Stiftung

Christel und Armin Wizemann Stiftung – Für Mildtätigkeit und Tierschutz

Die Christel und Armin Wizemann Stiftung wurde 2007 von Christel Wizemann gegründet und setzt sich vor allem für Mildtätigkeit und Tierschutz ein. Die Stiftung fördert gezielt Projekte, die das Leben von Menschen und Tieren nachhaltig verbessern.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2007
Stifter
Christel Wizemann
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Zu den bisher unterstützten Einrichtungen zählen unter anderem

der Förderverein Kinder-Hospiz Sternenbrücke e.V., die Diakonie-Stiftung MitMenschlichkeit Hamburg, Stiftung phönikks, Stiftung Hagenbeck

Möchten Sie die Arbeit der Stiftung aktiv unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so nachhaltige Projekte in den Bereichen Mildtätigkeit und Tierschutz fördern.

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Christel und Armin Wizemann Stiftung zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Christel und Armin Wizemann Stiftung QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Christel und Armin Wizemann St
IBAN
DE76 2005 0550 1280 2332 79
Verwendungszweck
Spende für die Christel und Armin Wizemann Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
Sie möchten noch mehr erfahren?