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Natur

Christa, Michael und Werner Hans-Stiftung

Christa, Michael und Werner Hans Stiftung – Engagement für Umwelt und Menschlichkeit

Die Christa, Michael und Werner Hans Stiftung wurde im Jahr 2013 von Michael Hans gegründet. Aus dem Bewusstsein heraus, sein Vermögen im Wesentlichen einer elterlichen Erbschaft zu verdanken, entschied er sich, mit der Gründung einer Familienstiftung gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

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Gründungsjahr
2013
Stifter
Michael Hans
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Ziel der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger Organisationen in den Bereichen Umwelt-, Natur- und humanitäre Hilfe. Dazu zählen unter anderem der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie Ärzte ohne Grenzen e. V.

Mit ihrer Arbeit unterstützt die Stiftung nachhaltigen Naturschutz und internationale medizinische Hilfe.

Möchten Sie die Christa, Michael und Werner Hans Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit, zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen und damit wichtige Projekte dauerhaft zu fördern.

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Christa, Michael und Werner Hans-Stiftung zu verwirklichen.

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Empfänger
Christa, Michael und Werner Hans St
IBAN
DE93 2005 0550 1002 1468 74
Verwendungszweck
Spende für die Christa, Michael und Werner Hans-Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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