Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Humanitär / Sozial

Care 4 food- Ulrich Bremer Stiftungsfonds für Hamburger Tafel e.V.

In Zeiten zunehmender Einkommensungleichheit und steigender Altersarmut gewinnt die Möglichkeit zum Bezug von kostenlosen Lebensmitteln für viele Mitbürgerinnen immer mehr an Bedeutung. Hierbei leistet die Hamburger Tafel e.V. wichtige u. zentrale Arbeit.

Der Care 4 food - Ulrich Bremer Stiftungsfonds für Hamburger Tafel e.V. macht es sich zur Aufgabe, die Hamburger Tafel e.V. bei dieser Arbeit zu unterstützen und damit die Versorgung von bedürftigen Menschen mit Lebensmitteln auf Dauer zu fördern.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2026
Stifter
Ulrich Maximilian Bremer
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Care 4 food- Ulrich Bremer Stiftungsfonds für Hamburger Tafel e.V. zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Care 4 food- Ulrich Bremer Stiftungsfonds für Hamburger Tafel e.V. QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE78 2005 0550 1507 4732 03
Verwendungszweck
Spende für die Care 4 food- Ulrich Bremer Stiftungsfonds für Hamburger Tafel e.V.

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
Sie möchten noch mehr erfahren?