Bernt Diedrichsen Stiftung
Bernt Diedrichsen Stiftung - Engagement für Soziales und Gesundheit
Ziel der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Unterstützung sozialer Projekte sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Mit ihrem Engagement leistet die Bernt Diedrichsen Stiftung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen.
Die ersten Ausschüttungen und Förderungen gingen an den Sozialdienst Katholischer Frauen Hamburg e.V. sowie an Hamburg Leuchtfeuer gGmbH.
Wenn Sie die Arbeit der Bernt Diedrichsen Stiftung unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Spende zu leisten oder eine Zustiftung vorzunehmen. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie, soziale und gesundheitliche Projekte nachhaltig zu fördern. Bernt Diedrichsen verfügte bereits im Jahr 2010 die Errichtung seiner Stiftung von Todes wegen. Er verstarb im Jahr 2016. Seine Stiftung dient den Zwecken der Mildtätigkeit, der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie der Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Die ersten Ausschüttungen erfolgten an den Sozialdienst Katholischer Frauen Hamburg e.V. und Hamburg Leuchtfeuer gGmbH. Möchten Sie die Bernt Diedrichsen Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.